1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der 1492 webrain GmbH:

Inhalt:

  1. Regelungsumfang
  2. Achtung des geistigen Eigentums an 1492 / webrain
  3. Leistungsumfang
  4. Vertraulichkeit und Datenschutz
  5. Gewährleistung
  6. Schlussbestimmungen
  1. Regelungsumfang

Die 1492 webrain GmbH hat unter dem Namen „webain“ Softwarelösungen inklusive einer Methodik sowie Arbeits- und Beratungsmaterialen entwickelt, dessen Anwendung beim Kunden den nachfolgenden Bestimmungen unterliegt, welche der Kunde mit der Beauftragung ausdrücklich akzeptiert. webrain Softwarelösungen umfassen verschiede Module, die einzeln oder in Kombinationen eingesetzt werden können – nachstehend eine Auflistung der aktuellen webrain Softwarelösungen, welche nachstehend unter webrain Softwarelösung subsummiert sind: wefeel, wesource, welead, wemove, wepromote, weorg, weteam, wepredict, welearn. Ferner gelten die nachfolgenden Regelungen auch für alle weiteren von der 1492 webrain GmbH erbrachten Leistungen. Erwirbt der Kunde eine Lizenz für die Verwendung in eigener Tätigkeit gegen über Dritten, so gelten dafür die gesondert unter Ziffer II. formulierten allgemeinen Lizenzbedingungen. Ergänzend gilt jeweils allgemeines Recht und Gesetz. Seitens des Kunden vorgelegte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht als akzeptiert, wenn die 1492 webrain GmbH dem nicht ausdrücklich widerspricht.

  1. Achtung des geistigen Eigentums an 1492 / webrain

Der Kunde erkennt unabhängig vom Umfang oder Bestand gesetzlicher Schutzrechte gegenüber der 1492 webrain GmbH die ausschließlichen Rechte an dem mit 1492 / webrain bezeichneten Leistungspaket, insbesondere der Methodik, Didaktik sowie Konzeption einschließlich der Softwaremodule an und versichert, in diese Rechte nicht ohne ausdrücklich von der 1492 webrain GmbH erteilte Nutzungsgenehmigung einzugreifen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, aufgrund etwaiger Mitwirkung des Kunden an der Erstellung von Themenmodulen oder anderen von der 1492 webrain GmbH durchgeführten Bearbeitungsprozessen keine Ansprüche gegen die 1492 webrain GmbH zu erheben. Insbesondere gilt folgendes:

2.1. Markenrecht

Die 1492 webrain GmbH behält sich das ausschließliche Verwertungsrecht an der Marke 1492 / webrain vor. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen, Unterlizenzen zu vergeben oder Teile der theoretischen oder praktischen Inhalte für eigene Aus- oder Weiterbildungen zu nutzen. Das Recht, 1492 / webrain Berater auszubilden sowie jegliche Teile der Methodik, Konzeption und Softwaremodulen zu nutzen, steht nur der 1492 webrain GmbH zu.

2.2. Konzept

Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, die konzepttheoretischen Grundsätze an Dritte weiterzugeben oder die erlernten Inhalte unter einem anderen als den oben genannten Namen anzuwenden. Insbesondere darf das Konzept – auch nicht Teile daraus – für andere Zwecke als die ausdrücklich vereinbarten Zwecke genutzt werden.

 

2.3. Materialien und Inhalte

Die 1492 webrain GmbH behält sich alle Rechte an der Software sowie den Materialien einschließlich der darin verkörperten Inhalte vor. Kein Teil dieser Materialien darf ohne von der 1492 webrain GmbH erteilter schriftlicher Genehmigung reproduziert und insbesondere nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für die Zeit nach der Beauftragung. Alle von der 1492 webrain GmbH zur Verfügung gestellten Materialien, insbesondere Softwaremodule, Bilder und Lehr- und Beratungsinhalte dienen allein der vereinbarten Nutzung durch den Kunden; sie sind Eigentum der 1492 webrain GmbH und werden dem Kunden zur Nutzung für die Dauer des vereinbarten Leistungszeitraums zur Verfügung gestellt.

  1. Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der von der 1492 webrain GmbH zu erbringenden Leistungen sowie durch den Auftraggeber zu zahlender Vergütung gelten mit der jeweils geführten Auftragskorrespondenz grundsätzlich als abschließend geregelt.

3.2. Änderungen der im Angebot umschriebenen Leistung und Aufgabenstellung, die sich durch neue Erkenntnisse während der Leistungserbringung oder durch neue Anforderungen oder Wünsche seitens des Auftraggebers ergeben, werden nach Vereinbarung berücksichtigt. Sofern erbrachte Leistungen nicht vorher spezifiziert wurden, sind diese dennoch vergütungspflichtig, im Zweifel in entsprechender Anwendung der vereinbarten Vergütungsregelung. Zusätzlich entstehender Leistungsaufwand wird gesondert abgerechnet.

3.3. Für die von der 1492 webrain GmbH erbrachten Leistungen gelten grundsätzlich die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des Dienstvertragsrechts. Werkvertragliche Regelungen gelten nur, wenn dies im Zusammenhang mit der Spezifikation der zu erbringende Leistungen ausdrücklich vereinbart ist.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

Soweit die 1492 webrain GmbH im Rahmen der vertraglichen Leistungen von Informationen oder Betriebsgeheimnissen des Kunden Kenntnis erhält, wird die 1492 webrain GmbH die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie Vertraulichkeit für etwaige Betriebsgeheimnisse wahren.

  1. Gewährleistung

1492 webrain basiert auf der nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Entwicklungsarbeit sowie der Verwertung über 30-jähriger Beratungspraxis. Dennoch kann allein aufgrund der Komplexität von 1492 webrain sowie der Abhängigkeit von der Mitwirkung des Kunden bzw. der zum Kunden gehörigen Anwendungsteilnehmer keine Gewähr für den ideellen oder wirtschaftlichen Erfolg übernommen werden. Für die allgemeine Funktionstüchtigkeit der technischen Lösungen innerhalb der Systemausstattung gelten die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

  1. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der hierunter geschlossene Vertrag und seine Abwicklung unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für alle Meinungsverschiedenheiten aus diesem und aufgrund dieses Vertrages sowie Erfüllungsort ist der Hauptgeschäftssitz der 1492 webrain GmbH. Wird eine englische Fassung dieses Vertrages erstellt, so geht bei Zweifeln über die Auslegung der vertraglichen Regelungen die deutsche Sprachfassung stets vor.

 

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der Eigenland GmbH als

Lizenzgeber

Inhalt:

Präambel

  1. Systemausstattung
  2. Rechteeinräumung
  3. Anwender-Zertifizierung
  4. Anpassung und Support
  5. Vergütung
  6. Verkehrssicherungspflicht, Vertraulichkeit und Datenschutz
  7. Schlussbestimmungen

Präambel

Die 1492 webrain GmbH hat mehrere Softwaremodule inklusive einer Methodik sowie Arbeits- und Beratungsmaterial entwickelt, das der Lizenznehmer für sich und/oder seine Beratungsarbeit nutzen möchte. Hierzu vereinbaren die Parteien das Folgende:

  1. Systemausstattung

Nach Anzahl der bestellten Lizenzen erhält der Lizenznehmer von der 1492 webrain

GmbH, im Folgenden Lizenzgeber genannt, einen oder mehrere

Systemausstattungen. Sofern im Einzelnen nichts Abweichendes vereinbart wird,

umfasst die Systemausstattung eine Ausstattung aus Softwaremodulen, die im jeweiligen Angebot des Lizenzgebers aufgelistet

sind. Für die Überlassung dieser Systemausstattung sowie die Einräumung

entsprechender Nutzungsrechte gelten die hier nachfolgenden Bestimmungen

sowie ergänzend die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Rechteeinräumung

2.1. Achtung des geistigen Eigentums an1492 / webrain

Der Lizenznehmer erkennt unabhängig vom Umfang oder Bestand gesetzlicher

Schutzrechte gegenüber dem Lizenzgeber die ausschließlichen Rechte an dem mit

1492 / webrain bezeichneten Leistungspaket, insbesondere der Methodik, Didaktik sowie Konzeption einschließlich der Softwaremodule an und versichert, in diese Rechte nicht ohne ausdrücklich vom Lizenzgeber erteilte Nutzungsgenehmigung einzugreifen.

Der Lizenznehmer erklärt sich einverstanden, aufgrund etwaiger Mitwirkung des

Lizenznehmers an der Erstellung von Analysethemen oder anderen vom

Lizenzgeber durchgeführten Bearbeitungsprozessen keine Ansprüche gegen den

Lizenzgeber zu erheben. Der Lizenznehmer wird für entsprechende Achtung des

geistigen Eigentums an 1492 / webrain durch Mitarbeiter, verbundene Unternehmen

oder sonstige Klienten sorgen, die von Ihm mithilfe von 1492 / webrain beraten

werden. Insbesondere gilt folgendes:

2.1.1. Markenrecht

Der Lizenzgeber behält sich das ausschließliche Verwertungsrecht an der

Marke 1492 / webrain vor. Insbesondere ist der Lizenznehmer nicht berechtigt,

Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen, Unterlizenzen zu vergeben oder

Teile der theoretischen oder praktischen Inhalte für eigene Aus-

oder Weiterbildungen zu nutzen. Das Recht, 1492 / webrain-Berater

auszubilden sowie jegliche Teile der Systemausstattung außerhalb der Zertifizierung zu

nutzen, steht nur dem Lizenzgeber zu.

2.1.2. Konzept

Der Lizenznehmer ist in keinem Fall berechtigt, die konzepttheoretischen

Grundsätze, welche innerhalb der Berater-Zertifizierung gelehrt werden,

an Dritte weiterzugeben oder die erlernten Inhalte unter einer anderen

Bezeichnung als 1492 / webrain anzuwenden. Insbesondere darf das Konzept –

auch nicht Teile daraus – für andere Zwecke als die ausdrücklich

vereinbarten Zwecke genutzt werden.

2.1.3. Materialien und Inhalte

Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte an den Materialien einschließlich der

darin verkörperten Inhalte vor. Kein Teil dieser Materialien darf ohne von

dem Lizenzgeber erteilter schriftlicher Genehmigung reproduziert und

insbesondere nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für

die Zeit nach der Beauftragung. Alle von dem

Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Materialien, insbesondere Softwaremodule, Bilder und Lehr- / Beratungsinhalte dienen allein der vereinbarten Nutzung durch den Lizenznehmer; sie sind Eigentum des Lizenzgebers und werden dem Lizenznehmer zur

Nutzung für die Dauer der Rechteeinräumung zur Verfügung gestellt.

2.2. Lizenz

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer im nachstehend näher beschriebenen

Umfang nichtexklusive Nutzungsrechte, nachfolgend auch Lizenz genannt, ein.

2.2.1. Dauer

Die Lizenzen gelten jeweils für 1 Jahr ab Vertragsschluss sowie vollständigem

Zahlungseingang der Lizenzvergütung gemäß Ziffer II. 5. beim Lizenzgeber und verlängern sich automatisch gemäß Laufzeit des Vertrags / der Vereinbarung.

2.2.3. Nutzung im Konzern

Die Lizenz ist in Abstimmung mit dem Lizenzgeber an Unternehmen, an

denen der Lizenznehmer eine direkte Mehrheitsbeteiligung hält,

weiterübertragbar. Der Lizenznehmer wird hierbei dafür sorgen, dass das

verbundene Unternehmen sich entsprechend Ziffer II. 2.1. zur Achtung des

geistigen Eigentums an 1492 / webrain verpflichtet.

2.2.4. Lizenzumfang

Die Lizenzvereinbarung umfasst folgenden Umfang:

– Softwaremodule gemäß im Vertrag definierten Leistungsumfang

– Projektmanagement für Implementierung

– Service-Hotline

-Regelmäßige Updates

2.2.5. Weitergabe von Lizenzen

Der Lizenznehmer garantiert, dass er seine Lizenzen nicht an Dritte

weitergibt und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufbewahrt.

2.4. Ausgestaltung der Bewerbung und Durchführung von 1492 / webrain

Für die Bewerbung und Durchführung von Beratungsleistungen mithilfe von

1492 / webrain oder die Anwendung von 1492 / webrain im eigenen Unternehmen

verpflichtet sich der Lizenznehmer, in allen Außendarstellungen, insbesondere

Websites, Social Media und Pressearbeit folgendes zu beachten:

2.4.1. Inhalt

Die Anwendung von 1492 / webrain ist gemäß der Systemausstattung und

Anwender-Zertifizierung durchzuführen.

2.4.2. Texte

Zur Bewerbung oder Außendarstellung seiner Anwendung von 1492 / werbrain

sind ausschließlich die originalen 1492 / webrain-Informationen gemäß

Systemausstattung und Anwender-Zertifizierung zu nutzen. Dabei dürfen nur

die Informationen, Bilder und Texte verwendet, veröffentlicht und/oder

Dritten zugänglich gemacht werden, welche durch den Lizenzgeber zur

Verfügung gestellt bzw. freigegeben werden. Der Lizenznehmer wird die

übernommenen Inhalte regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls

aktualisieren. Übernommene Inhalte sind mit einer sichtbaren

Quellenangabe sowie einer Verlinkung zur jeweiligen Webpräsenz vom

Lizenzgeber für 1492 / webrain zu versehen.

  1. Anpassung und Support

Die Fertigung und Softwareeinrichtung des jeweiligen Leistungsumfangs sowie

jeweilige Anpassungen erfolgen ausschließlich durch den Lizenzgeber.

  1. Vergütung

Die vom Lizenznehmer jeweils zu zahlende Vergütung für die in Ziffern II. 1.-3.

geregelten Leistungen des Lizenzgebers sowie die zu zahlende Vergütung für die

optionalen individuellen Ausstattungsdienstleistungen werden in einem

entsprechenden Angebot bzw. einer entsprechenden Vereinbarung (Vertrag) erfasst.

  1. Verkehrssicherungspflicht, Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Lizenznehmer trägt bei der Durchführung der Anwendungen die alleinige

Verkehrssicherungspflicht. Darüber hinaus sorgt der Lizenznehmer dafür, dass für

Informationen, die er von den mithilfe von 1492 / webrain beratenen Klienten erhält,

die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und etwaige

Betriebsgeheimnisse seiner Klienten vertraulich behandelt werden. Soweit der

Lizenzgeber im Rahmen der vertraglichen Leistungen solcher Informationen

oder Betriebsgeheimnissen der Klienten des Lizenznehmers selbst Kenntnis erhält,

wird der Lizenzgeber ebenfalls die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie

Vertraulichkeit für etwaige Betriebsgeheimnisse wahren.

  1. Schlussbestimmungen

6.1. Gewährleistung

1492 / webrain basiert auf der nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten

Entwicklungsarbeit sowie der Verwertung über 30-jähriger Beratungspraxis.

Dennoch kann allein aufgrund der Komplexität von 1492 / webrain sowie der

Abhängigkeit von der Mitwirkung des Lizenznehmers, der jeweiligen

Anwendungsteilnehmer und Interaktion mit dem jeweiligen zertifizierten Anwender

keine Gewähr für den ideellen oder wirtschaftlichen Erfolg übernommen werden.

Für die allgemeine Funktionstüchtigkeit der technischen Geräte innerhalb der

Systemausstattung gelten die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für die wirtschaftliche Verwertbarkeit sowie den

Rechtsbestand gesetzlicher oder eingetragener Schutzrechte einschließlich der

Marke 1492 / webrain wird keine Gewähr übernommen. Die Verpflichtung des

Lizenznehmers zur Achtung des geistigen Eigentums gemäß Ziffer II. 2.1. bleibt

hiervon unberührt.

6.2. Nebenabreden, Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Sprachfassung

Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der hierunter geschlossene Vertrag

und seine Abwicklung unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für alle Meinungsverschiedenheiten aus diesem und aufgrund dieses Vertrages sowie

Erfüllungsort ist der Hauptgeschäftssitz des Lizenzgebers. Wird eine englische

Fassung dieses Vertrages erstellt, so geht bei Zweifeln über die Auslegung der

vertraglichen Regelungen die deutsche Sprachfassung stets vor.

 

III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die 1492 / webrain-Zertifizierung

  1. Zertifizierung

1.1. Als zertifiziert gilt nur, wer von der 1492 webrain GmbH eine ausdrückliche

schriftliche Bestätigung hierüber erhalten hat.

1.2. Die Zertifizierung als 1492 / webrain-Berater Anwender gilt nur jeweils für die zertifizierte Person und ist nicht übertragbar.

  1. Rechtsfolge der Zertifizierung

2.1. Ein zertifizierter 1492 / webrain-Berater hat grundsätzlich das Recht zur

eigenständigen Durchführung und Moderation entsprechender 1492 / webrain-Anwendungen.