- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der 1492 webrain GmbH:
Inhalt:
- Regelungsumfang
- Achtung des geistigen Eigentums an 1492 / webrain
- Leistungsumfang
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- Gewährleistung
- Schlussbestimmungen
- Regelungsumfang
Die 1492 webrain GmbH hat unter dem Namen „webain“ Softwarelösungen inklusive einer Methodik sowie Arbeits- und Beratungsmaterialen entwickelt, dessen Anwendung beim Kunden den nachfolgenden Bestimmungen unterliegt, welche der Kunde mit der Beauftragung ausdrücklich akzeptiert. webrain Softwarelösungen umfassen verschiede Module, die einzeln oder in Kombinationen eingesetzt werden können – nachstehend eine Auflistung der aktuellen webrain Softwarelösungen, welche nachstehend unter webrain Softwarelösung subsummiert sind: wefeel, wesource, welead, wemove, wepromote, weorg, weteam, wepredict, welearn. Ferner gelten die nachfolgenden Regelungen auch für alle weiteren von der 1492 webrain GmbH erbrachten Leistungen. Erwirbt der Kunde eine Lizenz für die Verwendung in eigener Tätigkeit gegen über Dritten, so gelten dafür die gesondert unter Ziffer II. formulierten allgemeinen Lizenzbedingungen. Ergänzend gilt jeweils allgemeines Recht und Gesetz. Seitens des Kunden vorgelegte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht als akzeptiert, wenn die 1492 webrain GmbH dem nicht ausdrücklich widerspricht.
- Achtung des geistigen Eigentums an 1492 / webrain
Der Kunde erkennt unabhängig vom Umfang oder Bestand gesetzlicher Schutzrechte gegenüber der 1492 webrain GmbH die ausschließlichen Rechte an dem mit 1492 / webrain bezeichneten Leistungspaket, insbesondere der Methodik, Didaktik sowie Konzeption einschließlich der Softwaremodule an und versichert, in diese Rechte nicht ohne ausdrücklich von der 1492 webrain GmbH erteilte Nutzungsgenehmigung einzugreifen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, aufgrund etwaiger Mitwirkung des Kunden an der Erstellung von Themenmodulen oder anderen von der 1492 webrain GmbH durchgeführten Bearbeitungsprozessen keine Ansprüche gegen die 1492 webrain GmbH zu erheben. Insbesondere gilt folgendes:
2.1. Markenrecht
Die 1492 webrain GmbH behält sich das ausschließliche Verwertungsrecht an der Marke 1492 / webrain vor. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen, Unterlizenzen zu vergeben oder Teile der theoretischen oder praktischen Inhalte für eigene Aus- oder Weiterbildungen zu nutzen. Das Recht, 1492 / webrain Berater auszubilden sowie jegliche Teile der Methodik, Konzeption und Softwaremodulen zu nutzen, steht nur der 1492 webrain GmbH zu.
2.2. Konzept
Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, die konzepttheoretischen Grundsätze an Dritte weiterzugeben oder die erlernten Inhalte unter einem anderen als den oben genannten Namen anzuwenden. Insbesondere darf das Konzept – auch nicht Teile daraus – für andere Zwecke als die ausdrücklich vereinbarten Zwecke genutzt werden.
2.3. Materialien und Inhalte
Die 1492 webrain GmbH behält sich alle Rechte an der Software sowie den Materialien einschließlich der darin verkörperten Inhalte vor. Kein Teil dieser Materialien darf ohne von der 1492 webrain GmbH erteilter schriftlicher Genehmigung reproduziert und insbesondere nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für die Zeit nach der Beauftragung. Alle von der 1492 webrain GmbH zur Verfügung gestellten Materialien, insbesondere Softwaremodule, Bilder und Lehr- und Beratungsinhalte dienen allein der vereinbarten Nutzung durch den Kunden; sie sind Eigentum der 1492 webrain GmbH und werden dem Kunden zur Nutzung für die Dauer des vereinbarten Leistungszeitraums zur Verfügung gestellt.
- Leistungsumfang
3.1. Art und Umfang der von der 1492 webrain GmbH zu erbringenden Leistungen sowie durch den Auftraggeber zu zahlender Vergütung gelten mit der jeweils geführten Auftragskorrespondenz grundsätzlich als abschließend geregelt.
3.2. Änderungen der im Angebot umschriebenen Leistung und Aufgabenstellung, die sich durch neue Erkenntnisse während der Leistungserbringung oder durch neue Anforderungen oder Wünsche seitens des Auftraggebers ergeben, werden nach Vereinbarung berücksichtigt. Sofern erbrachte Leistungen nicht vorher spezifiziert wurden, sind diese dennoch vergütungspflichtig, im Zweifel in entsprechender Anwendung der vereinbarten Vergütungsregelung. Zusätzlich entstehender Leistungsaufwand wird gesondert abgerechnet.
3.3. Für die von der 1492 webrain GmbH erbrachten Leistungen gelten grundsätzlich die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des Dienstvertragsrechts. Werkvertragliche Regelungen gelten nur, wenn dies im Zusammenhang mit der Spezifikation der zu erbringende Leistungen ausdrücklich vereinbart ist.
- Vertraulichkeit und Datenschutz
Soweit die 1492 webrain GmbH im Rahmen der vertraglichen Leistungen von Informationen oder Betriebsgeheimnissen des Kunden Kenntnis erhält, wird die 1492 webrain GmbH die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie Vertraulichkeit für etwaige Betriebsgeheimnisse wahren.
- Gewährleistung
1492 webrain basiert auf der nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Entwicklungsarbeit sowie der Verwertung über 30-jähriger Beratungspraxis. Dennoch kann allein aufgrund der Komplexität von 1492 webrain sowie der Abhängigkeit von der Mitwirkung des Kunden bzw. der zum Kunden gehörigen Anwendungsteilnehmer keine Gewähr für den ideellen oder wirtschaftlichen Erfolg übernommen werden. Für die allgemeine Funktionstüchtigkeit der technischen Lösungen innerhalb der Systemausstattung gelten die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
- Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der hierunter geschlossene Vertrag und seine Abwicklung unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für alle Meinungsverschiedenheiten aus diesem und aufgrund dieses Vertrages sowie Erfüllungsort ist der Hauptgeschäftssitz der 1492 webrain GmbH. Wird eine englische Fassung dieses Vertrages erstellt, so geht bei Zweifeln über die Auslegung der vertraglichen Regelungen die deutsche Sprachfassung stets vor.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der Eigenland GmbH als
Lizenzgeber
Inhalt:
Präambel
- Systemausstattung
- Rechteeinräumung
- Anwender-Zertifizierung
- Anpassung und Support
- Vergütung
- Verkehrssicherungspflicht, Vertraulichkeit und Datenschutz
- Schlussbestimmungen
Präambel
Die 1492 webrain GmbH hat mehrere Softwaremodule inklusive einer Methodik sowie Arbeits- und Beratungsmaterial entwickelt, das der Lizenznehmer für sich und/oder seine Beratungsarbeit nutzen möchte. Hierzu vereinbaren die Parteien das Folgende:
- Systemausstattung
Nach Anzahl der bestellten Lizenzen erhält der Lizenznehmer von der 1492 webrain
GmbH, im Folgenden Lizenzgeber genannt, einen oder mehrere
Systemausstattungen. Sofern im Einzelnen nichts Abweichendes vereinbart wird,
umfasst die Systemausstattung eine Ausstattung aus Softwaremodulen, die im jeweiligen Angebot des Lizenzgebers aufgelistet
sind. Für die Überlassung dieser Systemausstattung sowie die Einräumung
entsprechender Nutzungsrechte gelten die hier nachfolgenden Bestimmungen
sowie ergänzend die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
- Rechteeinräumung
2.1. Achtung des geistigen Eigentums an1492 / webrain
Der Lizenznehmer erkennt unabhängig vom Umfang oder Bestand gesetzlicher
Schutzrechte gegenüber dem Lizenzgeber die ausschließlichen Rechte an dem mit
1492 / webrain bezeichneten Leistungspaket, insbesondere der Methodik, Didaktik sowie Konzeption einschließlich der Softwaremodule an und versichert, in diese Rechte nicht ohne ausdrücklich vom Lizenzgeber erteilte Nutzungsgenehmigung einzugreifen.
Der Lizenznehmer erklärt sich einverstanden, aufgrund etwaiger Mitwirkung des
Lizenznehmers an der Erstellung von Analysethemen oder anderen vom
Lizenzgeber durchgeführten Bearbeitungsprozessen keine Ansprüche gegen den
Lizenzgeber zu erheben. Der Lizenznehmer wird für entsprechende Achtung des
geistigen Eigentums an 1492 / webrain durch Mitarbeiter, verbundene Unternehmen
oder sonstige Klienten sorgen, die von Ihm mithilfe von 1492 / webrain beraten
werden. Insbesondere gilt folgendes:
2.1.1. Markenrecht
Der Lizenzgeber behält sich das ausschließliche Verwertungsrecht an der
Marke 1492 / webrain vor. Insbesondere ist der Lizenznehmer nicht berechtigt,
Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen, Unterlizenzen zu vergeben oder
Teile der theoretischen oder praktischen Inhalte für eigene Aus-
oder Weiterbildungen zu nutzen. Das Recht, 1492 / webrain-Berater
auszubilden sowie jegliche Teile der Systemausstattung außerhalb der Zertifizierung zu
nutzen, steht nur dem Lizenzgeber zu.
2.1.2. Konzept
Der Lizenznehmer ist in keinem Fall berechtigt, die konzepttheoretischen
Grundsätze, welche innerhalb der Berater-Zertifizierung gelehrt werden,
an Dritte weiterzugeben oder die erlernten Inhalte unter einer anderen
Bezeichnung als 1492 / webrain anzuwenden. Insbesondere darf das Konzept –
auch nicht Teile daraus – für andere Zwecke als die ausdrücklich
vereinbarten Zwecke genutzt werden.
2.1.3. Materialien und Inhalte
Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte an den Materialien einschließlich der
darin verkörperten Inhalte vor. Kein Teil dieser Materialien darf ohne von
dem Lizenzgeber erteilter schriftlicher Genehmigung reproduziert und
insbesondere nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für
die Zeit nach der Beauftragung. Alle von dem
Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Materialien, insbesondere Softwaremodule, Bilder und Lehr- / Beratungsinhalte dienen allein der vereinbarten Nutzung durch den Lizenznehmer; sie sind Eigentum des Lizenzgebers und werden dem Lizenznehmer zur
Nutzung für die Dauer der Rechteeinräumung zur Verfügung gestellt.
2.2. Lizenz
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer im nachstehend näher beschriebenen
Umfang nichtexklusive Nutzungsrechte, nachfolgend auch Lizenz genannt, ein.
2.2.1. Dauer
Die Lizenzen gelten jeweils für 1 Jahr ab Vertragsschluss sowie vollständigem
Zahlungseingang der Lizenzvergütung gemäß Ziffer II. 5. beim Lizenzgeber und verlängern sich automatisch gemäß Laufzeit des Vertrags / der Vereinbarung.
2.2.3. Nutzung im Konzern
Die Lizenz ist in Abstimmung mit dem Lizenzgeber an Unternehmen, an
denen der Lizenznehmer eine direkte Mehrheitsbeteiligung hält,
weiterübertragbar. Der Lizenznehmer wird hierbei dafür sorgen, dass das
verbundene Unternehmen sich entsprechend Ziffer II. 2.1. zur Achtung des
geistigen Eigentums an 1492 / webrain verpflichtet.
2.2.4. Lizenzumfang
Die Lizenzvereinbarung umfasst folgenden Umfang:
– Softwaremodule gemäß im Vertrag definierten Leistungsumfang
– Projektmanagement für Implementierung
– Service-Hotline
-Regelmäßige Updates
2.2.5. Weitergabe von Lizenzen
Der Lizenznehmer garantiert, dass er seine Lizenzen nicht an Dritte
weitergibt und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufbewahrt.
2.4. Ausgestaltung der Bewerbung und Durchführung von 1492 / webrain
Für die Bewerbung und Durchführung von Beratungsleistungen mithilfe von
1492 / webrain oder die Anwendung von 1492 / webrain im eigenen Unternehmen
verpflichtet sich der Lizenznehmer, in allen Außendarstellungen, insbesondere
Websites, Social Media und Pressearbeit folgendes zu beachten:
2.4.1. Inhalt
Die Anwendung von 1492 / webrain ist gemäß der Systemausstattung und
Anwender-Zertifizierung durchzuführen.
2.4.2. Texte
Zur Bewerbung oder Außendarstellung seiner Anwendung von 1492 / werbrain
sind ausschließlich die originalen 1492 / webrain-Informationen gemäß
Systemausstattung und Anwender-Zertifizierung zu nutzen. Dabei dürfen nur
die Informationen, Bilder und Texte verwendet, veröffentlicht und/oder
Dritten zugänglich gemacht werden, welche durch den Lizenzgeber zur
Verfügung gestellt bzw. freigegeben werden. Der Lizenznehmer wird die
übernommenen Inhalte regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls
aktualisieren. Übernommene Inhalte sind mit einer sichtbaren
Quellenangabe sowie einer Verlinkung zur jeweiligen Webpräsenz vom
Lizenzgeber für 1492 / webrain zu versehen.
- Anpassung und Support
Die Fertigung und Softwareeinrichtung des jeweiligen Leistungsumfangs sowie
jeweilige Anpassungen erfolgen ausschließlich durch den Lizenzgeber.
- Vergütung
Die vom Lizenznehmer jeweils zu zahlende Vergütung für die in Ziffern II. 1.-3.
geregelten Leistungen des Lizenzgebers sowie die zu zahlende Vergütung für die
optionalen individuellen Ausstattungsdienstleistungen werden in einem
entsprechenden Angebot bzw. einer entsprechenden Vereinbarung (Vertrag) erfasst.
- Verkehrssicherungspflicht, Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Lizenznehmer trägt bei der Durchführung der Anwendungen die alleinige
Verkehrssicherungspflicht. Darüber hinaus sorgt der Lizenznehmer dafür, dass für
Informationen, die er von den mithilfe von 1492 / webrain beratenen Klienten erhält,
die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und etwaige
Betriebsgeheimnisse seiner Klienten vertraulich behandelt werden. Soweit der
Lizenzgeber im Rahmen der vertraglichen Leistungen solcher Informationen
oder Betriebsgeheimnissen der Klienten des Lizenznehmers selbst Kenntnis erhält,
wird der Lizenzgeber ebenfalls die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie
Vertraulichkeit für etwaige Betriebsgeheimnisse wahren.
- Schlussbestimmungen
6.1. Gewährleistung
1492 / webrain basiert auf der nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten
Entwicklungsarbeit sowie der Verwertung über 30-jähriger Beratungspraxis.
Dennoch kann allein aufgrund der Komplexität von 1492 / webrain sowie der
Abhängigkeit von der Mitwirkung des Lizenznehmers, der jeweiligen
Anwendungsteilnehmer und Interaktion mit dem jeweiligen zertifizierten Anwender
keine Gewähr für den ideellen oder wirtschaftlichen Erfolg übernommen werden.
Für die allgemeine Funktionstüchtigkeit der technischen Geräte innerhalb der
Systemausstattung gelten die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für die wirtschaftliche Verwertbarkeit sowie den
Rechtsbestand gesetzlicher oder eingetragener Schutzrechte einschließlich der
Marke 1492 / webrain wird keine Gewähr übernommen. Die Verpflichtung des
Lizenznehmers zur Achtung des geistigen Eigentums gemäß Ziffer II. 2.1. bleibt
hiervon unberührt.
6.2. Nebenabreden, Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Sprachfassung
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der hierunter geschlossene Vertrag
und seine Abwicklung unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für alle Meinungsverschiedenheiten aus diesem und aufgrund dieses Vertrages sowie
Erfüllungsort ist der Hauptgeschäftssitz des Lizenzgebers. Wird eine englische
Fassung dieses Vertrages erstellt, so geht bei Zweifeln über die Auslegung der
vertraglichen Regelungen die deutsche Sprachfassung stets vor.
III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die 1492 / webrain-Zertifizierung
- Zertifizierung
1.1. Als zertifiziert gilt nur, wer von der 1492 webrain GmbH eine ausdrückliche
schriftliche Bestätigung hierüber erhalten hat.
1.2. Die Zertifizierung als 1492 / webrain-Berater Anwender gilt nur jeweils für die zertifizierte Person und ist nicht übertragbar.
- Rechtsfolge der Zertifizierung
2.1. Ein zertifizierter 1492 / webrain-Berater hat grundsätzlich das Recht zur
eigenständigen Durchführung und Moderation entsprechender 1492 / webrain-Anwendungen.